Busreisen nach und in Österreich

Nachdem per 08.11. die 2G Regel in Kraft tritt, gilt es einiges zu beachten. Veranstalter von Bus- und Gruppenreisen sind auch davon betroffen. Jeder Gast, der künftig ein Restaurant oder Hotel betritt muss nachweisen, entweder gegen COVID-19 geimpft oder genesen zu sein. In einigen Europäischen Ländern oder Regionen ist das bereits Realität. Und dies wird voraussichtlich mindestens bis zum Start der Wintersaison so weitergehen. Ob diese Regeln nachher gelockert werden ist fraglich und hängt auch maßgeblich von der Entwicklung der Pandemie ab. Busreiseveranstalter, Hoteliers und Gastronomiebetriebe haben also nach wie vor ein herausforderndes Umfeld.