Reisen im Lockdown – was ist erlaubt
ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner weiss es, wie Reisen im Lockdown verantwortungsbewußt und sicher funktioniert: * Aufenthalt am Zweitwohnsitz, z. B. Wochenendhaus: erlaubt. * Urlaub im Hotel/Appartement in Österreich: nicht erlaubt. Es gilt ein Betretungsverbot für Beherbergungsbetriebe (darunter auch Campingplätze), von dem aber z. B. Kurgäste oder Dienstreisende ausgenommen sind. * Auslandsreisen: aus jetziger Sicht nicht verboten. Laut Ministerium wird die Reisefreiheit mit der 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung nicht beschränkt. Daher bleibt auch die Fahrt zum Flughafen erlaubt. Zu beachten sind natürlich die Einreisebestimmungen
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